Wie viele Taxis verträgt die Stadt?

Die richtige Antwort fällt schwer – bedeutet sie doch eine komplexe Abwägung. Auf der einen Seite steht das Verfassungsrecht auf freie Berufsausübung. Auf der anderen ist das rechtlich unbestimmte „öffentlichen Verkehrsinteresse“ an einem funktionsfähigen Taxigewerbe zu berücksichtigen.

Konzessionsanträge nicht unbegründet ablehnen

Häufig werden Konzessionsanträge abgelehnt, weil es angeblich keinen Bedarf gibt oder die bestehenden Unternehmen vor Konkurrenz geschützt werden sollen. Diese Ablehnungsgründe sind aber schon seit Jahrzehnten höchstrichterlich ausgeschlossen. Manche Behörden verzichten sogar gänzlich auf eine Begründung. Vor dem Verwaltungsgericht ist damit die Niederlage programmiert. Im vielen Fällen fordert der Antragsteller noch Schadenersatz.

Standards für eine gerichtsfeste Entscheidung

Wir unterstützen die Genehmigungsbehörden bei der sachgerechten und gerichtsfesten Entscheidungsfindung. Wir arbeiten für Städte und Landkreise in allen Bundesländern. Mit unseren Gutachten zu örtlichen Taximärkten haben wir einen anerkannten Standard geschaffen, mit denen die schwierige Beurteilung der Funktionsfähigkeit im Taxigewerbe gelingt.

Gemäß § 13 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) untersuchen wir dabei:

  • die Angebotssituation
  • die Nachfragesituation
  • die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation unter Einbeziehung der Einsatzzeiten
  • die Anzahl und Ursachen der Geschäftsaufgaben.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Mehr als 140 Gutachten

In den letzten Jahren hat Linne + Krause erfolgreich die Taximärkte von mehr als 140 deutschen Städten und Landkreisen begutachtet. Darunter waren Großstädte wie München, Stuttgart, Köln, Frankfurt a.M., Düsseldorf, Dresden und Bremen sowie Landkreise von Schleswig-Holstein bis Sachsen, von Mecklenburg-Vorpommern bis Baden-Württemberg.