Was darf eine Taxifahrt kosten?

Jedes Mal, wenn der gesetzliche Mindestlohn steigt, werden neue Tarifanträge gestellt. Manchmal passt der Antrag auf eine halbe Seite, manchmal enthält er dutzende Tabellen und Anlagen. Häufig werden gleich zwei oder drei ganz unterschiedliche Anträge gestellt.

Tarifantrag – auf welcher Grundlage entscheiden?

Laut Gesetz ist bei der Entscheidung über Tarifanträge die wirtschaftliche Lage des Taxigewerbes zu berücksichtigen. Gleichzeitig sollen die Taxipreise aber auch für die Verbraucher erschwinglich bleiben. Was heißt das aber konkret?

Gutachten schaffen Klarheit

Unsere Gutachten zur Wirtschaftlichkeit des Taxitarifs schaffen Klarheit. Sie umfassen folgende Punkte:

  • Begründung: Ist die Antragsbegründung betriebswirtschaftlich schlüssig und nachvollziehbar?
  • Preisniveau: Wie hoch ist der Taxitarif – im landesweiten und im bundesweiten Vergleich?
  • Auswirkung: Um wieviel verteuert der beantragte Tarif das Taxifahren wirklich?
  • Mindestlohn: Wie wirkt sich die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns tatsächlich aus?
  • Betriebskosten: Wie haben sich die Betriebskosten entwickelt?
  • Tarifstruktur: Stimmt die Struktur des beantragten Taxitarifs?
  • Tarifempfehlung: Wie sieht ein wirtschaftlich tragfähiger Taxitarif aus?

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Fundierte Tarifgutachten

Ein Tarifgutachten gemäß § 51 Abs. 3 PBefG i.V.m. § 39 Abs. 2 PBefG hilft, schnell und fachlich fundiert die Wirtschaftlichkeit von Taxitarif und Tarifanträgen zu beurteilen. Bundesweit vertrauen immer mehr Städte und Kreise auf die Kompetenz von Linne + Krause – von Berlin bis Heilbronn, von Dresden bis Bremen und von der Kieler Förde bis an die Donau.