Hat das Finanzamt richtig geschätzt?
Immer wieder kommt es vor, dass ein Finanzamt die Buchführung eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens verwirft und den Umsatz schätzt – sei es aufgrund von Mängeln in der Buchführung oder von Verstößen gegen steuerliche Aufzeichnungspflichten. Die Schätzung ist selten zum Vorteil des Betriebes. Kommt es zwischen den Parteien zu keiner Einigung, müssen Finanzgerichte entscheiden. Diese Aufgabe ist keineswegs trivial.
Finanzgerichte müssen entscheiden
Beim Urteil der Finanzgerichte kommt es häufig auf die Beantwortung der folgenden Fragen an:
- Wurden branchentypischen Besonderheiten des Gewerbes ausreichend bei der Berechnung berücksichtigt?
- Wurden die Fahrleistungen fehlerfrei berechnet?
- Stimmen die Annahmen über die Besetzkilometer?
- Wurden passende Referenzwerte verwandt?
- Sind die gezogenen Schlussfolgerungen nachvollziehbar und belastbar?
Wir unterstützen bei der Urteilsfindung
Im Auftrag von Finanzgerichten wirken wir als Sachverständige an Prozessen mit und tragen so zu adäquaten Entscheidungen bei.
Sie benötigen sachkundige Unterstützung? Sprechen Sie uns an!
Ihre Ansprechpartner
Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60
20 Jahre Erfahrung
Dank unserer Expertise aus über zwanzig Jahren in der Begutachtung des Taxi- und Mietwagengewerbes können wir die Fragen, die sich einem Finanzgericht stellen, gezielt beantworten. Wir haben bereits an mehreren solcher Verfahren mitgewirkt.