Sind die Nachforderungen berechtigt?

Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaft erheben nach Betriebsprüfungen bei Taxi- und Mietwagenunternehmen häufig Nachforderungen. Werden sich die Streitparteien nicht einig, müssen Sozialgerichte die Berechtigung klären. Das ist mit fundierten Kenntnissen des Gewerbes, seiner Märkte und Gepflogenheiten sowie der entscheidenden Parameter und Prüfmaßstäbe möglich:

  • Wie lassen sich etwa Fahrleistung, Tourenaufkommen oder Besetztkilometer verlässlich ermitteln?
  • Welche Fließgeschwindigkeiten und welcher Personaleinsatz sind im konkreten Fall realistisch?
  • Welche Referenzwerte sind aussagekräftig?
  • Wurden die Begebenheit vor Ort und alle wichtigen Parameter ausreichend berücksichtigt?

Fehler oft auf beiden Seiten

Unsere Erfahrung zeigt: Fehler schleichen sich immer wieder ein – auf beiden Seiten. Wir kennen die Besonderheiten des Gewerbes, die vergleichbaren Referenzwerte und die richtigen Berechnungsmodelle, um alle relevanten Prüfparameter zu ermitteln. Im Auftrag von Sozialgerichten tragen wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zu adäquaten Entscheidungen bei.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Die richtigen Fragen stellen

Wenn Sozialversicherungsträger die Angaben von Betrieben in Zweifel ziehen, müssen die Besonderheiten des Taxi- und Mietwagengewerbes berücksichtigt werden. Wir können die richtigen Fragen stellen – und beantworten.