Der Zoll ermittelt – was nun?

In punkto Schattenwirtschaft steht das Taxi- und Mietwagengewerbe unter Generalverdacht. Wenn Zoll und Deutsche Rentenversicherung (DRV) einen Betrieb prüfen, geht es oft ums Ganze. Kommen noch Säumniszuschläge hinzu, steht schnell die gesamte Existenz eines Unternehmens auf dem Spiel.

Nachrechnen kann Existenzen retten

Kaum etwas ist so schwer zu ermitteln wie die richtige Arbeitszeit. Bei genauem Hinsehen beruhen Nachforderungen in Millionenhöhe oft auf groben Schätzungen und Annahmen. Es ist nicht immer leicht die Realität im Auge zu behalten. Nachrechnen kann die Existenz retten:

  • Wie wurde die Arbeitszeit berechnet (Methode)?
  • Wurde die Arbeitszeit zutreffend ermittelt (Rechenweg)?
  • Wurden Arbeitsstunden zunächst „weggeprüft“, um sie später wieder hinzu zu schätzen?
  • Sind die Ermittlungsergebnisse betriebswirtschaftlich überhaupt denkbar?
  • Wurde die richtigen Schlussfolgerungen aus den Ermittlungen gezogen?

Wir prüfen die Bescheide

Nach 15 Jahren als Sachverständige für Gerichte, Ermittlungsbehörden und Unternehmen konnten wir uns eine einzigartige Expertise aufbauen. Wir nehmen die Bescheide im Auftrag der Taxi- oder Mietwagenunternehmen methodisch und betriebswirtschaftlich unter die Lupe.  

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Insolvenz abwenden

Prüfungen durch den Zoll oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV) enden oft mit hohen Nachforderungen und führen nicht selten direkt in die Insolvenz. Linne + Krause prüft im Auftrag der Unternehmen, ob die Bescheide plausibel sind. Häufig können die Unternehmer die genaue Zahl der Arbeitsstunden nicht stichhaltig nachweisen – weder durch Schichtzettel oder MiLoG-Aufzeichnungen. Aber auch die Ermittler nutzen zuweilen veraltete Methoden.