Steuerschätzung – Was nun?

Das kommt im Taxi- und Mietwagengewerbe immer wieder vor: Das Finanzamt verwirft die betriebliche Buchführung eines Unternehmens und schätzt das zu versteuernde Betriebsergebnis. Erhebliche Steuerforderungen drohen und können die wirtschaftliche Existenz des Betriebes ist gefährden. Was nun?

Unsere Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, die Steuerschätzung nachzuprüfen. Im Auftrag des Unternehmens gehen wir folgenden Fragen nach:

  • Basieren die Schätzungen auf belastbaren Annahmen?
  • Hat das Finanzamt zentrale Parameter wie Fahrleistung und Besetztkilometer zutreffend geschätzt oder errechnet?
  • Wurden geeignete Referenzwerte herangezogen?
  • Liegen der Schätzung die richtigen Rechenmodelle zugrunde?
  • Sind die Schlussfolgerungen stimmig und nachvollziehbar?

Auf Grundlage unserer Prüfung, können die Betriebe dann Widerspruch gegen die Steuerschätzung einlegen und versuchen, die finanziellen Forderungen zu reduzieren.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Nachprüfen macht Sinn!

Dank unserer Expertise aus über zwanzig Jahren Begutachtung des Taxi- und Mietwagengewerbes kennen wir uns aus. Wir hinterfragen die Schätzungen und prüfen diese methodisch und wirtschaftlich.