Streit um das Leihtaxi
Ein alltäglicher Fall: Nach einem Verkehrsunfall kann das Taxi nicht mehr eingesetzt werden. Bis zur Reparatur muss ein Leihtaxi her. Zum Glück gibt es die Versicherung. Doch wie viel darf ein Leihtaxi kosten? Darüber kommt es immer wieder zum Streit.
Versicherungen widersprechen den Forderungen
Die Versicherung ist bedacht, die eigenen Zahlungsverpflichtungen niedrig zu halten. Oft berechnen sie die Kosten des Ersatzfahrzeugs auf komplizierte, kaum nachvollziehbare Weise – auch in Unkenntnis der Besonderheiten des Taxi- und Mietwagengewerbes. Dem steht der Taxiunternehmer mit seinen – manchmal überhöhten – Forderungen gegenüber.
Wir machen Berechnungen nachvollziehbar
Im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden prüfen wir die Berechnungen der Versicherungen. Gegebenenfalls stellen wir ihnen eigene, belastbare und nachvollziehbare Berechnungen gegenüber, wie viel ein Leihtaxi kosten darf. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die betriebswirtschaftliche Bewertung von Taxiunternehmen findet unser Wort besonderes Gehör.
Ihre Ansprechpartner
Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60
Forderungen gut begründen
Wenn ein Taxiunternehmer die Kosten für ein Leihtaxi gegenüber der Versicherung durchsetzen will, muss er seine Forderungen gut begründen. Die Experten von Linne + Krause können nachvollziehbare Berechnungen erstellen.