Das Hamburger Modell
Das „Hamburger Modell“ bezeichnet eine erfolgreiche Verwaltungspraxis, die die Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe sichert. Den Anstoß zur Entwicklung dieses Modells gab unser 2006 vorgelegter Bericht zur wirtschaftlichen Lage des Hamburger Taxigewerbes. Wir fanden heraus, dass knapp 60 Prozent der Taxiflotte teilweise weit jenseits der betriebswirtschaftlichen Logik agierten. In anderen Städten zeigt sich – tendenziell – ein ähnliches Bild.
Funktionsfähigkeit im Taxi- und Mietwagengewerbe
Mit unserer Unterstützung entwickelte die Freie und Hansestadt Hamburg ein effektives Instrumentarium. Es basiert auf der systematischen Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten des Personenbeförderungsrechts, des Steuerrechts und des Arbeitsrechts. Diese werden mit den Mitteln der Betriebswirtschaft kombiniert.
Die durchschlagenden Erfolge des Hamburger Modells können sich sehen lassen:
- Die Schattenwirtschaft konnte in der Hansestadt nachhaltig zurückgedrängt werden. Dabei reduzierte sich die Zahl der Taxis von ca. 4.100 auf ca. 3.100.
- Die verbleibenden Unternehmen wurden zu mehr Steuerehrlichkeit gedrängt. Seitdem haben sich die steuerlich erklärten Umsätze nahezu verdoppelt.
- Das Durchschnittsalter der Hamburger Taxiflotte wurde um 50 Prozent verjüngt.
- Die Servicequalität des Taxigewerbes verbesserte sich spürbar.
- Das Taxigewerbe ist stabil und funktionsfähig – auch ohne Mengenbegrenzung.
- Eine effektive Aufsicht über das Mietwagengewerbe ist nun möglich.
Übernahme durch weitere Städte und Landkreise
Aufgrund seines großen Erfolgs entfaltet das Hamburger Modell bundesweite Strahlkraft. Eine Reihe von Städten und Landkreise haben Instrumente des „Hamburger Modells“ in ihre Verwaltungspraxis übernommen – unabhängig davon, ob sie an der Mengenregulierung festhalten oder nicht. Die meisten dieser Kommunen haben wir bei der Implementierung unterstützt – und tun dies im Zuge der Umsetzung weiterhin:
- Mainz (seit 2013)
- Wiesbaden (seit 2013)
- Oldenburg (seit 2014)
- Wilhelmshaven (seit 2014)
- Landkreis Esslingen (seit 2014)
- Stuttgart (seit 2014)
- Heilbronn (seit 2016)
- Dresden (seit 2018)
Der passende Workshop
Wie funktioniert das Hamburger Modell genau? Wie können Genehmigungsbehörden davon profitieren? Das vermitteln wir Ihnen in unserem: