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Das Hauptaugenmerk der Untersuchung einzelner Taximärkte liegt auf der Ermittlung der Höchstzahl zuzulassender Taxikonzessionen.
Im Mittelpunkt stehen (gemäß § 13 Abs. 4 PBefG) insbesondere die folgenden Aspekte:
- die Angebotssituation im örtlichen Taxigewerbe
- die Nachfragesituation im örtlichen Taxigewerbe
- die Entwicklung der Erlös-, Betriebskosten- und Gewinnsituation im Taxigewerbe unter Einbeziehung der Einsatzzeiten
- Anzahl und Ursachen für Geschäftsaufgaben.
Über die Prüfkriterien des PBefG hinaus wird eine ausführliche, auf das Taxigewerbe bezogene Standortanalyse vorgenommen.
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