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Seit Mitte der neunziger Jahre haben wir uns zu einem verlässlichen Partner für Städte und Gemeinden entwickelt. Unsere Kernkompetenz erstreckt sich dabei auf die betriebswirtschaftliche und gutachterliche Beurteilung der verkehrspolitischen Situation einzelner Städte bzw. Landkreise.
Auf dem Gebiet der Erstellung von Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes gem. § 13,4 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nehmen wir bundesweit eine führende Position ein.
Bis heute wurden für ca. 45 deutsche Städte und Landkreise Gutachten zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes bzw. Tarifstrukturanalysen für das Taxigewerbe durchgeführt.
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