Prüfung der „persönlichen Zuverlässigkeit“

Das Taxi- und Mietwagengewerbe ist eine Bargeldbranche und damit einem hohen Risiko in Sachen Schattenwirtschaft ausgesetzt. Die Unternehmer müssen daher alle fünf Jahre ihre „persönliche Zuverlässigkeit“ erneut nachweisen.

Dazu werden unter anderem Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt, von der Berufsgenossenschaft und von den Krankenkassen angefordert. Diese Bescheinigungen aber halten häufig nicht, was sie versprechen – nämlich zuverlässig Auskunft über die Unbedenklichkeit des Betriebs zu geben. Hier setzt das Hamburger Modell an, eine Art „betriebswirtschaftlicher TÜV“.

Kurzgutachten nach dem Hamburger Modell

Im Auftrag der Genehmigungsbehörde stellen wir Taxi- und Mietwagenbetriebe systematisch auf den Prüfstand. Mit unserer eigens entwickelten Methode prüfen wir, ob der Betrieb ordnungsgemäß arbeitet. Ein detailliertes Kurzgutachten gibt der Behörde Auskunft über:

  • die betriebswirtschaftliche Plausibilität und Stimmigkeit der Unternehmenszahlen
  • die Erfüllung der Aufzeichnungspflichten (Schichtzettel, digitale Aufzeichnungen, Kassenbuch, Auftragseingangsbuch, MiLoG)
  • mögliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Verstöße.

Das Verfahren wurde 2006 von der Hamburger Genehmigungsbehörde mit unserer Unterstützung entwickelt und ist zum Vorbild für viele Städte und Landkreise geworden.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Hamburger Modell

Das Hamburger Modell (gemäß § 13 Abs. 1 PBefG i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV) ist ein Verfahren zur gezielten Bekämpfung der Schattenwirtschaft im Taxi- und Mietwagen-gewerbe – eine Art „betriebswirtschaftlicher TÜV“. Das Ziel: Schwarze Schafe erkennen und ehrliche Unternehmer schützen. Linne + Krause hat mehr als 20 Städte und Landkreise bei Einführung und Umsetzung des Hamburger Modells unterstützt – u.a. für die Landeshauptstädte Wiesbaden, Mainz, Stuttgart und Dresden.