Taxis und Mietwagen – wie verträgt sich das?

In vielen Städten und Gemeinden Deutschlands sind mehr Mietwagen als Taxis auf der Straße.  Beide bedienen den gleichen Markt – mit oft weitreichenden Folgen für das Taxigewerbe. Das Taxigewerbe ist aber laut Bundesverfassungsgericht ein schutzwürdiges „überragend wichtiges Gemeinschaftsgut“. Für das Mietwagengewerbe hingegen gilt dies nicht.

Mietwagengewerbe als Teil des Gutachtens

Vor diesem Hintergrund stellt sich den Genehmigungsbehörden die Frage: Wie ist die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes zu beurteilen, wenn die Mietwagen zum mächtigen Wettbewerber geworden sind? In Landkreisen aber auch in Städten weiten wir daher die Untersuchung zur Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes auf die Mietwagenbranche aus – und erfassen so mit einem Gesamtgutachten das Problem.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Mietwagenflotte berücksichtigen!

Haben Städte oder Flächenkreise eine große Mietwagenflotte? Dann ist ein Gesamtgutachten zur Wirtschaftlichkeit des Taxi- und Mietwagengewerbes sinnvoll. Die daraus resultierenden Gutachten, schließen eine Untersuchung der Funktionsfähigkeit des Taximarktes gemäß § 13 Abs. 4 PBefG ein.