Ist der Tatvorwurf berechtigt?

Das Taxi- und Mietwagengewerbe zählt zu den Risikobranchen für Schwarzarbeit und Abgaben-verkürzung. Doch im Einzelfall muss der Tatvorwurf Beschuldigten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Die Komplexität der Materie und die Eigenarten des Gewerbes bieten reichlich Potenzial, sowohl begangene Taten zu verschleiern als auch unberechtigte Vorwürfe zu erheben. Am Ende müssen Strafrichterinnen und Strafrichter entscheiden und dazu eine Reihe spezifischer Fragen klären:

  • Sind strittige Fahrleistungen nachvollziehbar?
  • Sind rekurrierte Referenzwerte sachgerecht?
  • Treffen Aussagen über das Branchenübliche, auf die mal die Verteidigung, mal die Anklage rekurriert, zu oder gehen sie an der Realität vorbei?
  • Sind zentrale Parameter wie Fließgeschwindigkeit oder Besetztkilometer zutreffend berechnet worden? Basieren sie auf stichhaltigen Annahmen?
  • Sind die sachlichen Schlussfolgerungen nachvollziehbar und stichhaltig?

Wir wirken als Sachverständige am Prozess mit

Mit unserer einzigartigen Expertise können wir Fahrleistungen und Tourenaufkommen, Personaleinsatz und Abrechnungen in diesem Gewerbe auf Stimmigkeit überprüfen. Im Auftrag von Strafgerichten wirken wir als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige an Prozessen mit und tragen zu adäquaten Entscheidungen bei.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60

Wichtige Kennzahlen beurteilen

Für die Beurteilung wichtiger betrieblicher Kennzahlen im Taxi- und Mietwagengewerbe braucht man Erfahrung. Wir können mit unserer 20-jährigen Expertise die strittigen Angaben im Rahmen eines Strafverfahrens nachvollziehen.