Streit um den Verdienstausfall
Das gehört im Taxi- und Mietwagengewerbe zum Alltag: Ein Verkehrsunfall setzt ein Fahrzeug für Wochen außer Gefecht. Zum Glück gibt es die Versicherung. Doch wie kann der Verdienstausfall berechnet werden? Insbesondere wenn die Versicherung möglichst minimal zahlen will und das Unternehmen maximale Forderung stellt. In vielen Fällen wird der Verdienstausfall auf komplizierte, kaum nachvollziehbare Weise errechnet – auch in Unkenntnis der Besonderheiten dieses Gewerbes.
Entgangene Einnahmen nachvollziehbar berechnen
Wir kennen aus unserer mehr als zwanzigjährigen Arbeit als Gutachter im Taxi- und Mietwagengewerbe dessen Besonderheiten sehr genau. Im Auftrag unserer Kundinnen und Kunden prüfen wir die Berechnungen der Versicherungen. Gegebenenfalls stellen wir ihnen eigene, belastbare und nachvollziehbare Berechnungen zum Verdienstausfall gegenüber. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die betriebswirtschaftliche Bewertung von Taxiunternehmen findet unser Wort vor Gericht besonderes Gehör.
Ihre Ansprechpartner
Andreas Fuhlendorf und Thomas Krause
Tel. 040 241 929 60
Folgen eines Verkehrsunfalls
Wenn ein Taxi oder Mietwagen nach einem Unfall ausfällt, kann der Verdienstausfall finanziell schmerzhaft sein. Als Sachverständige können wir fundiert belegen, welche Summe man bei einer Versicherung geltend machen kann.